Förderung von Projekten im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung sowie Vorhaben freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sofern durch diese Maßnahmen Bildung und
Erziehung gefördert werden.
Förderung von außergewöhnlichen und neuen Vorhaben vornehmlich regionaler Träger der Kinder- und Jugendarbeit, die nicht aus den laufenden Mitteln der Träger oder der Teilnehmer finanziert
werden können.
Förderungen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder ihres finanziellen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Unterstützung in der medizinischen Versorgung und Betreuung.